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Finanzberatung für Geschäftskunden:
betriebliche Altersvorsorge

Wie haben Sie das Thema Arbeitgeberhaftung gelöst?

§ 1a Absatz 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)

Seit dem 1. Januar 2002 hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen die Wahl des Durchführungsweges.
  • Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen, andernfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Wir installieren, überprüfen und optimieren Versorgungswerke für Ihre Mitarbeiter und gesellschaftsführende Geschäftsführer professionell und individuell.

 
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