Finanzberatung für Geschäftskunden:
betriebliche Altersvorsorge
Wie haben Sie das Thema Arbeitgeberhaftung gelöst?
§ 1a Absatz 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
Seit dem 1. Januar 2002 hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch
auf eine Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Arbeitgeber
und Arbeitnehmer treffen die Wahl des Durchführungsweges.
- Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über
einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die betriebliche
Altersversorgung dort durchzuführen,
andernfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung
verlangen.
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