Finanzberatung für Geschäftskunden:
Durchführungswege

In der BAV gibt es fünf Durchführungswege:
Für den Arbeitnehmer: Pensionskasse
und Direktversicherung. Der Pensionsfond konnte sich nicht durchsetzen.
AT-Mitarbeiter und leitende Angestellte: Direktversicherung
und Unterstützungskasse.
Je nachdem wieviel der Mitarbeiter investieren möchte.
Geschäftsleitung:
Unterstützungskasse. Keine Begrenzung in der Beitragshöhe.
Der Durchführungsweg Direktzusage kann
häufig nicht ausfinanziert
werden, erscheint in der Bilanz (Basel II) und mindert den Wert des
Unternehmens beim Verkauf. Deshalb gewinnt die Unterstützungskasse
immer mehr an Bedeutung.
Wir überprüfen und optimieren Ihre Versorgungseinrichtung.
Nehmen Sie noch heute Kontakt
auf.
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