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Finanzberatung für Geschäftskunden:
Durchführungswege

Durchführungswege


In der BAV gibt es fünf Durchführungswege:

Für den Arbeitnehmer:
Pensionskasse und Direktversicherung. Der Pensionsfond konnte sich nicht durchsetzen.

AT-Mitarbeiter und leitende Angestellte:
Direktversicherung und Unterstützungskasse. Je nachdem wieviel der Mitarbeiter investieren möchte.

Geschäftsleitung:
Unterstützungskasse. Keine Begrenzung in der Beitragshöhe.

Der Durchführungsweg Direktzusage kann häufig nicht ausfinanziert werden, erscheint in der Bilanz (Basel II) und mindert den Wert des Unternehmens beim Verkauf. Deshalb gewinnt die Unterstützungskasse immer mehr an Bedeutung.

Wir überprüfen und optimieren Ihre Versorgungseinrichtung. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

 
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